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Rechtsanwälte und UMR

Die UMR ist eine technische Schnittstelle, wenn es darum geht, Sachverhalte im Bereich betrieblicher Umwelthaftungsrisiken, z.B. bei M & A Transaktionen, umfassend zu ermitteln. Vor allem Rechtsanwälte nutzen diese Leistung.

Altlasten machen viele Verträge zum Risiko. Nicht selten einigen sich Käufer und Verkäufer vertraglich nur im Rahmen von Gewährleistungsausschlussklauseln, weil der Kaufpreis erheblich reduziert wird. Eine Einigung, die nicht unproblematisch ist, denn mangels ausreichender Sachverhaltsaufklärung (z.B. durch stichprobenartige Bodenuntersuchungen) kann von Käuferseite ein Sachmangel geltend gemacht werden. Außerdem können beide Parteien nicht vertraglich vereinbaren, wer von ihnen ordnungsrechtlich verantwortlich ist.

Nutzen Sie die Leistungen der UMR - für eine sichere Vertragsausgestaltung bei einer möglichen schädlichen Bodenveränderung. Wir führen eine historische Erfassung oder eine orientierende Erkundung des Standortes durch und arbeiten dabei mit der zuständigen Behörde zusammen.

Natürlich arbeiten wir auch für Rechtsanwälte, die als Insolvenz- oder Zwangsverwalter an der Erstellung von Gutachten über von Altlasten betroffenen Grundstücken interessiert sind.

Wenn die Zwangsverwaltung als Ergänzung oder voranlaufende Maßnahme dient, um eine spätere Zwangsversteigerung erfolgreich zu ermöglichen, kann der Zwangsverwalter, nach Inbesitznahme des Grundstücks, Sanierungsmaßnahmen durchführen lassen. Das erhöht ohne Frage den Wert des Standorts.

Aber die UMR leistet nicht nur die präventive Ermittlung von Gefahren und Risiken im fortgeführten Betrieb. Wir verhandeln auch mit Fachbehörden. Und zwar immer dann, wenn es um den Umfang der Sanierung bereits eingetretener Schäden geht. 

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