Umwelthaftung
Unternehmen im Spannungsfeld zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Haftung
Umwelthaftung resultiert aus dem komplexen Zusammenspiel von technisch-organisatorischen Abläufen in einem Unternehmen und seinem Standort. Jede betriebliche Einwirkung auf den Standort kann über die Umweltpfade Boden, Wasser und Luft negative Folgen für benachbarte Schutzgüter nach sich ziehen. Diese Schutzgüter sind der Mensch, der Boden, Oberflächengewässer, wie auch das Grundwasser, aber auch Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume.
Neben den klassischen Drittschäden, die bis 2007 die wesentliche Haftungsgrundlage nach dem Umwelthaftungsgesetz (UmwHG) darstellten, entfaltet seit April 2007 das Umweltschadensgesetz (USchadG) eine öffentlich-rechtliche Haftung für die Schädigung vorgenannter Schutzgüter unabhängig von der Betroffenheit Dritter.
Unternehmen, vor allem mit Branchenschwerpunkt in Gewerbe und Industrie, steht die UMR bei der Erfassung und Bewertung von Umweltrisiken unterstützend zur Seite und liefert pragmatische Lösungen für einen kosteneffizienten Risikotransfer. Lesen Sie auf den nächsten Seiten weitere Informationen zu unserem Leistungsspektrum.
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Claudia Morgenstern
Environmental Consultant
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