Rechtliche Grundlagen

Bislang werden die Behörden in Deutschland nur in Ausnahmefällen tätig.


Dadurch obliegen die Risiken durch erhöhte Radonkonzentrationen in Gebäuden noch weitestgehend dem Verantwortungsbereich der Grundstücks- und Immobilieninhaber!

Die Bewertung der Radonkonzentration in der Raumluft erfolgt bislang unter Bezugnahme auf folgende Empfehlungen und Richtwerte:

1. Deutsche Strahlenschutzkomission

bis 250 Bq/m³

keine Maßnahmen

250 bis 1.000 Bq/m³

einfache Maßnahmen

über 1.000 Bq/m³

Sanierungsmaßnahmen empfohlen

 

 

2. Europäische Kommision

400 Bq/m³

Referenzwert für bestehende Gebäude

200 Bq/m³

Planungswert für Neubauten

 

 

3. Internationale Strahlenschutzkommission

600 Bq/m³

Maximalwert für Wohnungen

1.500 Bq/m³

Maximalwert für Arbeitsplätze

 

 

4. US Environmental Protection Agency

150 Bq/m³

 

Richtwert für Wohngebäude

 

5. Schweiz (Art. 110 Strahlenschutzverordnung)

400 Bq/m³

Richtwert

1000 Bq/m³

 

Grenzwert

 

6. WHO (Handbook on Indoor Radon, 2009)

100 Bq/m³

 

Empfehlung für Referenzwert

 

 

Vor dem Hintergrund europarechtlicher Vorgaben werden diese Grundsätze künftig auch in deutsches Recht umzusetzen sein.

Die Kommission schlägt folgende Höchstwerte für den Jahresdurchschnitt vor: 200 Bq/m³ für neue Gebäude, 400 Bq/m³ für vorhandene Wohnungen und für Gebäude mit hohem öffentlichen Publikumsverkehr und 1.000 Bq/m³ für Arbeitsplätze und andere öffentliche Gebäude.

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