Rechtliche Grundlagen
Bislang werden die Behörden in Deutschland nur in Ausnahmefällen tätig.
Dadurch obliegen die Risiken durch erhöhte Radonkonzentrationen in Gebäuden noch weitestgehend dem Verantwortungsbereich der Grundstücks- und Immobilieninhaber!
Die Bewertung der Radonkonzentration in der Raumluft erfolgt bislang unter Bezugnahme auf folgende Empfehlungen und Richtwerte:
1. Deutsche Strahlenschutzkomission | |
bis 250 Bq/m³ | keine Maßnahmen |
250 bis 1.000 Bq/m³ | einfache Maßnahmen |
über 1.000 Bq/m³ | Sanierungsmaßnahmen empfohlen |
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2. Europäische Kommision | |
400 Bq/m³ | Referenzwert für bestehende Gebäude |
200 Bq/m³ | Planungswert für Neubauten |
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3. Internationale Strahlenschutzkommission | |
600 Bq/m³ | Maximalwert für Wohnungen |
1.500 Bq/m³ | Maximalwert für Arbeitsplätze |
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4. US Environmental Protection Agency | |
150 Bq/m³
| Richtwert für Wohngebäude
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5. Schweiz (Art. 110 Strahlenschutzverordnung) | |
400 Bq/m³ | Richtwert |
1000 Bq/m³
| Grenzwert
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6. WHO (Handbook on Indoor Radon, 2009) | |
100 Bq/m³
| Empfehlung für Referenzwert
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Vor dem Hintergrund europarechtlicher Vorgaben werden diese Grundsätze künftig auch in deutsches Recht umzusetzen sein.
Die Kommission schlägt folgende Höchstwerte für den Jahresdurchschnitt vor: 200 Bq/m³ für neue Gebäude, 400 Bq/m³ für vorhandene Wohnungen und für Gebäude mit hohem öffentlichen Publikumsverkehr und 1.000 Bq/m³ für Arbeitsplätze und andere öffentliche Gebäude.
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