Radonuntersuchung
Gründe für eine Radonuntersuchung
Die Erfahrung mit vergleichbaren Fällen übriger Umweltgifte oder -belastungen (z.B. Altlasten, Asbest) zeigt, dass sich für die Vertragsparteien erhebliche Haftungsrisiken ergeben können, wie z.B.
- außerordentliche Kündigungen
- Mietausfälle
- Kaufpreisrückforderungen
- Schadenersatz
- behördliche Sanierungsanordnungen
- Untersagung von Bauvorhaben
Zur Klärung der Risikolage empfiehlt es sich, zumindest bei Transaktionen in Gebieten, die für ihre Radonbelastung bekannt sind, entsprechende Gutachten zur Radonbelastung einzuholen.
Dies kann im Verhältnis zum Wert der Transaktion zu minimalen Kosten durch fachkundige Berater erfolgen und dient in einem erheblichen Maße dem Kapitalschutz des Auftraggebers.
Umfang und Konzept einer Radonuntersuchung
Das Ziel der Radonuntersuchung ist die Abschätzung der Sanierungsnotwendigkeit bzw. eventueller Nutzungseinschränkungen infolge der Radonbelastung. Durch unsere Beratung werden Ihnen im Anschluss an die Messungen kostengünstige und effektive Möglichkeiten für die Reduzierung der Radonkonzentration in der Raumluft aufgezeigt.
Aus Einzelwerten kann nicht auf weitere Gebäudebelastungen hochgerechnet werden, sondern es muss in jedem Fall eine komplette gutachterliche Betrachtung und zumindest orientierende Messung aller Gebäude auf einem Gelände erfolgen.
Es gilt: Kein Gebäude gleicht dem anderen! Selbst direkt benachbarte Gebäude können Belastungsunterschiede bis in den hohen zweistelligen Faktorbereich aufweisen! Daher muss jeder Messwert gutachterlich bewertet werden.
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