Genehmigungsverfahren
Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren sind oftmals sehr komplex.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist Grundlage für teilweise sehr komplexe Genehmigungsverfahren für eine Vielzahl von produzierenden Gewerben. Sinn und Zweck dieser Genehmigungspflicht ist es, die Allgemeinheit bzw. die Umwelt vor ausgehenden Emissionen bestimmter Anlagen vorbeugend zu schützen.
Anlagen, welche unter die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht fallen, sind im Anhang der "Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) aufgelistet, wobei hierbei zwischen Anlagen mit einem besonders hohem Gefährdungspotenzial (Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung) und mit einem geringeren Gefährdungspotenzial (vereinfachte Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) unterschieden wird.
Grundsätzlich finden bei einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren neben dem Immissionsschutz auch Themen wie Arbeitsschutz, Boden-, Gewässer, Naturschutz sowie auch abfallrechtliche und bauplanungsrechtliche Themen Eingang. Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren sind oftmals sehr komplex, da im Interesse der Antragstellenden und der Allgemeinheit alle in Betracht kommenden umweltschutztechnischen Belange geprüft werden müssen. Eine strukturierte und gut organisierte Antragseinreichung setzt positive Vorzeichen, um geplante Produktionsziele und Inbetriebnahmetermine einhalten zu können, andernfalls können unvollständige Antragsunterlagen zu enormen Verfahrensverzögerungen und somit auch zu wirtschaftlichen Schäden führen. In enger Zusammenarbeit mit Ihnen und den anderen beteiligten Projektpartnern kann Sie die UMR GmbH bei der sicheren Erreichung der Genehmigung unterstützen.
Auch für notwendige Änderungsanzeigen gemäß § 15 BImSchG bzw. Änderungsgenehmigungen gemäß § 16 BImSchG stehen wir Ihnen gern zur Seite.
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